Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen erhalten zwar keine Plaketten, werden aber von Fahrverboten ausgenommen.
Die Verordnung tritt aber frühestens Anfang Dezember in Kraft, wenn der Bundesrat wegen der zusätzlichen eingefügten Gleichwertigkeitsklausel für Oldtimer aus anderen europäischen Ländern erneut zugestimmt hat.
Grundlage war dabei die Fassung, die bereit am 21. September vom Bundesrat zur Entscheidung an die Regierung weitergeleitet wurde.
In dieser Fassung wurde die vom Bundestag erarbeitete Vorlage um zwei wichtige Auflagen ergänzt:
- Grüne Plakette für Fahrzeuge mit sog. US-Kats
- Freie Fahrt in Umweltzonen für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
Link zur Pressemitteilung der Bundesregierung
Die Änderung der Kennzeichnungsverordnung im Wortlaut