Antwort: Grundsätzlich ja, wenn das Auto auch alle anderen Anforderungen der einschlägigen Richtlinie erfüllt - insbesondere also, ob das "Gummiboot" bereits mindestens 30 Jahre alt ist. Ein MGB-Umbau auf Chromstoßstangen wird in der dieser Richtlinie sogar ausdrücklich als Beispiel für einen Umbau genannt, der eine positive Bewertung nicht verhindert. Noch ein Hinweis: Es ist bei den Zulassungsstellen nicht einheitlich geregelt, ob das Jahr, der Monat oder gar das Tagesdatum der Erstzulassung entscheidend für das Erreichen der Altersgrenze von 30 Jahren ist. Vor Beauftragung des Gutachtens sollte dieser Sachverhalt also unbedingt vor Ort abgestimmt werden.
Hier das Link zum Download der vom TÜV Süddeutschland erarbeiteten und herausgegebenen Richtlinie:
Oldtimer-Katalog TÜV Süddeutschland