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Plakettenverordnung nur mit Auflagen

Der Bundesrat hat der Plakettenverordnung auf Antrag des Landes Hessen in seiner heutigen (21. September 2007) Sitzung der Plakettenverordnung nur unter Auflagen zugestimmt. Nach dem Beschluss der Länderkammer muss die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung für Oldtimer-Fahrzeuge in die Verordnung aufnehmen, bevor sie endgültig in Kraft treten kann, wofür sich der ADAC mehrfach eingesetzt hatte.

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Text der Verordnung

Antrag des Landes Hessen

Beschluss des Bundesrates