Sperrungen und Fahrverbote für Oldtimer?

Wer hat nicht in den letzten Tagen mehrmals den Aufruf zur Unterstützung der Petition gegen den §6 Absatz 4 StVG erhalten.
Hier eine Stellungnahme des ADAC:

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

in der ADAC Zentrale, den Regionalclubs, den knapp 1.800 Ortsclubs sowie den 1.100 Einzelclubs in den rund 70 Korporativclubs laufen seit Anfang der Woche zahlreiche Anfragen von Oldtimer- und Motorrad-Freunden auf, die sich auf §6 Absatz 4 StVG (jüngst im Parlament verabschiedet) beziehen. Die Sorgen sind diffus, laufen aber insgesamt auf einen Kern hinaus: Es wird befürchtet, dass auf Grundlage der Neufassung Sperrungen und Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erlassen werden könnten, oder bestimmte Fahrzeuge insgesamt aus dem Verkehr gezogen werden könnten. Die Unruhe wird zusätzlich genährt durch eine offene Petition zu diesem Thema, durch Artikel in Branchenzeitschriften und soziale Medien.

Diese Petition wollen wir Ihnen nicht vorenthalten: https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-des-6-stvg-gesetzesbeschluss-zum-strassenverkehrsgesetz-drucksache-432-21

Nach intensiver Prüfung zusammen mit den Fachleuten der Juristischen Zentrale und dem ADAC Büro Berlin können wir diese Sorge nicht teilen, wir sehen keine Verschärfung durch die neue Formulierung.

„Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen §6 Absatz 4 StVG  auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen.

 Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung.

 

Ziel der Neufassung des §6 StVG war, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.

 Fazit: Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung.

Wir haben diese Fragestellung auch gestern auf der Tagesordnung der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge erörtert und werden in der heutigen Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut dazu Stellung beziehen. Wir lassen Ihnen hiervon die Erkenntnisse im Nachgang wieder wie gewohnt zukommen.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal mehr auf den Flyer „Wir lieben Oldtimer“ hinweisen: Unsere historischen Fahrzeuge sind Automobiles Kulturgut. Oldtimer machen nur knapp 1% des gesamten Kfz-Bestandes aus. Mit der geringen Laufleistung von ca. 1.500 km pro Jahr liegen die Fahrleistungen aller Oldtimer im Promille Bereich im Vergleich zu den Fahrleistungen des gesamten Fahrzeugbestandes aus. Diese und weitere Fakten haben wir gemeinsam mit anderen deutschen Oldtimer-Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) in der Broschüre „Wir lieben Oldtimer“ zusammengefasst. Wir denken, dass diese Zusammenstellung ebenfalls für Sie hilfreich sein kann, um in einer manchmal aufgeheizten Diskussion sachliche Argumente für das Fahren unserer geliebten Oldtimer parat zu haben. Sie finden diesen Flyer auch zum Download z.B. hier: https://ticker.mercedes-benz-passion.com/wir-lieben-oldtimer-initiative-der-ag-historische-fahrzeuge/ – Bestellen Sie gerne ein paar dieser Flyer zum Verteilen in Ihrem Clubumfeld – kurze Rückmeldung an clubs@adac.de mit Liefer-Adresse genügt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Johann König  
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Klassik