Faktencheck: Reparaturverbot für ältere Autos geplant?

Auf verschiedenen Internet-Seiten und in sozialen Medien verbreitet sich eine Horrormeldung:

Die EU plant drastische Maßnahmen gegen alte Autos: Reparaturen verboten!

Angeblich gebe es Überlegungen seitens der Europäischen Kommission, Fahrzeuge, die 15 Jahre oder älter sind und eine hohe Laufleistung aufweisen, als „Abfallfahrzeuge“ zu klassifizieren. Das würde bedeuten, dass Reparaturen, die als „größere Reparaturen“ definiert werden, nicht mehr erlaubt wären. Solche größeren Reparaturen könnten den Austausch des Motors oder der Getriebe umfassen, aber auch andere komplexe Eingriffe. Insbesondere Liebhaber von klassischen Autos sollten „die Entwicklungen in Bezug auf diese Regelung aufmerksam verfolgen“: Dies sei eine Debatte, die weit über die Grenzen der EU hinausreiche, da sie „die Zukunft des Autoreparaturmarktes und die Freiheit der Autobesitzer, ihre Fahrzeuge zu warten und zu pflegen“ beeinflussen könnte. (Quelle: Blackout News, eine etwas suspekte Website)

Im Sinne unserer Mitglieder habe ich mich über den Tatbestand informiert und bin dabei auf folgende Stellungnahme der Kommission auf einem ihrer offiziellen Social Media Kanäle gestoßen (die Emojis sind zitiert, die Hervorhebungen von mir):

Wir müssen etwas klarstellen. In den letzten Tagen kursiert in den sozialen Medien die Behauptung, die EU würde die Reparatur älterer Autos verbieten und die Bürgerinnen und Bürger zwingen, ihre Autos auf den Schrottplatz zu stellen.

Das ist falsch.

Nichts hindert Euch daran, Euer Auto reparieren zu lassen – ganz egal wie alt es ist. ✅

👀 Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab:

📌 den Export nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge mit all ihren Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu verhindern

📌 NICHTS in diesem Vorschlag hindert eine Autobesitzerin oder einen Autobesitzer daran, ihr/sein Auto reparieren zu lassen, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs

📌 jedes Fahrzeug kann repariert und genutzt werden, solange es die in dem Land geltenden Vorschriften einhält

📌 Oldtimer/Sammlerfahrzeuge werden von diesem Vorschlag nicht erfasst.

📌 Nur für den Fall, dass ein Auto verkauft wird, enthält die Verordnung Vorschriften, die es den Behörden ermöglichen, festzustellen, ob ein Auto wirklich ein Auto ist oder das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat und nach den Abfallvorschriften behandelt werden muss.

Ich hoffe, dass damit Klarheit geschaffen ist und eventuell verunsicherte MG-Freundinnen und -Freunde aufatmen können: Unsere Autos sind nicht in Gefahr, zwangsverschrottet zu werden. Sollte diese Räuberpistole bei euch – zum Beispiel an den Stammtischen – auftauchen, klärt bitte über den Sachverhalt auf.

Entspannte Grüße, Euer
Michael „Mykel“ Benecke
Clubsekretär